{"id":46865,"date":"2024-07-24T10:13:39","date_gmt":"2024-07-24T08:13:39","guid":{"rendered":"https:\/\/hueffermann.de\/?page_id=46865"},"modified":"2024-09-23T01:37:04","modified_gmt":"2024-09-22T23:37:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<\/p>\n<section  class='av_textblock_section av-serf4h-03d489335b4e0375d62c60e4ca15ebf1 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock sch-breadcrumb'  itemprop=\"text\" ><div class=\"breadcrumb breadcrumbs avia-breadcrumbs\"><div class=\"breadcrumb-trail\" ><span class=\"trail-before\"><span class=\"breadcrumb-title\">Du bist hier:<\/span><\/span> <span  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BreadcrumbList\" ><span  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/ListItem\" itemprop=\"itemListElement\" ><a itemprop=\"url\" href=\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/\" title=\"H\u00fcffermann\" rel=\"home\" class=\"trail-begin\"><span itemprop=\"name\">Startseite<\/span><\/a><span itemprop=\"position\" class=\"hidden\">1<\/span><\/span><\/span><\/div><\/div>\n<\/div><\/section>\n<section  class='av_textblock_section av-lyzkjpyz-233fd124b36d31b4205294eea6038a7b '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h1>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der H\u00fcffermann Transportsysteme GmbH<\/h1>\n<p>Fassung vom 1.1.2021<\/p>\n<\/div><\/section>\n<section  class='av_textblock_section av-lyzkj6nq-d42e2a7f1d32d8d60eb1c3d90a3a7472 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p><strong>I. Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr die H\u00fcffermann Transportsysteme GmbH (AG Neuruppin, HRB 85), im Folgenden \u201eH\u00fcffermann\u201c genannt, und sind zwingender Bestandteil eines jeden Vertrages, soweit H\u00fcffermann als mittelbarer oder unmittelbarer Vertragspartner auftritt. Anderslautende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn diese durch H\u00fcffermann schriftlich best\u00e4tigt werden. Sie gelten ebenso f\u00fcr Bestellungen im Online-Shop, der von H\u00fcffermann betrieben wird.<br \/>\nDiese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen richten sich ausschlie\u00dflich an Unternehmen und Personen in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit (Unternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB). Verk\u00e4ufe an Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>II. Vertragsabschluss und Inhalt des Vertrages<\/strong><br \/>\nDie im Internet, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind. F\u00fcr Druckfehler und Irrt\u00fcmer \u00fcbernimmt H\u00fcffermann keine Haftung.<br \/>\nDer Vertragspartner ist an eine von ihm erteilte Bestellung bis zu deren Annahme oder Ablehnung durch H\u00fcffermann, h\u00f6chstens bis sechs Wochen, gebunden.<br \/>\nEine vertragliche Bindung entsteht mit dem Zeitpunkt der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch H\u00fcffermann, sp\u00e4testens durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird.<br \/>\nDer Vertragspartner erkennt ausdr\u00fccklich an, dass sich der Vertragsinhalt ausschlie\u00dflich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung zusammensetzt. Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind grunds\u00e4tzlich nur dann rechtswirksam, wenn sie von H\u00fcffermann schriftlich best\u00e4tigt und firmenm\u00e4\u00dfig gezeichnet werden und verpflichten \/ berechtigen nur im angegebenen Umfang. M\u00fcndlich erteilte Auftr\u00e4ge und nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen werden erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung durch H\u00fcffermann rechtswirksam. Dasselbe gilt f\u00fcr zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenst\u00e4nde. Ein Schweigen gilt jedenfalls nie als Zustimmung. Abweichende \u00c4nderungen oder Sonderbedingungen gelten ebenso nur bei schriftlicher und firmenm\u00e4\u00dfiger Best\u00e4tigung, soweit ohnehin nicht eigene besondere Gesch\u00e4ftsbedingungen daf\u00fcr vorgesehen sind oder sich nichts Gegenteiliges aus zwingenden gesetzlichen Grundlagen ergibt. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Gesch\u00e4ft sowie die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn H\u00fcffermann in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Vertragspartners den Auftrag ausf\u00fchrt, es sei denn H\u00fcffermann hat diese schriftlich best\u00e4tigt.<br \/>\nH\u00fcffermann beh\u00e4lt sich Konstruktions- und Form\u00e4nderungen w\u00e4hrend der Lieferzeit vor. Die Angaben in den Beschreibungen \u00fcber Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, usw. sind als ann\u00e4hernde Angaben zu betrachten. Das in Angeboten, einer Auftragsbest\u00e4tigung oder in anderen Unterlagen angegebene Leergewicht kann zur Ber\u00fccksichtigung der Fertigungstoleranzen um bis zu +\/- 5% abweichen.<\/p>\n<p><strong>III. Preise<\/strong><br \/>\nDie Preise sind Nettopreise in EURO ab Werk insbesondere ohne Umsatzsteuer, Nachl\u00e4sse, Fracht, Verpackung, \u00dcberf\u00fchrung, Porto, Zoll sowie Geb\u00fchren und andere \u00f6ffentliche Abgaben und etwaiger Kasko-\/ Haftpflicht-Versicherungspr\u00e4mien. Preiserh\u00f6hungen wegen Steigerung der Gestehungskosten werden fakturiert.<br \/>\nSofern sich f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, \u00fcber die H\u00fcffermann Listenpreise f\u00fchrt, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Listenpreise erh\u00f6ht haben und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, ist H\u00fcffermann berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um den Betrag zu erh\u00f6hen, um welchen sich die Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erh\u00f6ht haben. Bei anderen Liefergegenst\u00e4nden, insbesondere Sonderanfertigungen, gilt der in der Auftragsbest\u00e4tigung vereinbarte Preis mit der Ma\u00dfgabe, dass H\u00fcffermann berechtigt ist, Erh\u00f6hungen der Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.<br \/>\nAusl\u00e4ndische Vertragspartner haben, soweit H\u00fcffermann nicht selbst versendet, f\u00fcr den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und diesen H\u00fcffermann zuzusenden. Wird der Ausfuhrnachweis nicht beigebracht, so ist an H\u00fcffermann, wie bei inl\u00e4ndischen Vertragspartnern, die Mehrwertsteuer zu bezahlen.<br \/>\nBei Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen ist im Falle einer Wertminderung oder Besch\u00e4digung des Gebrauchtfahrzeuges zwischen Vertragsschluss und \u00dcbernahme der am Tage der \u00dcbernahme festzustellende Wert ma\u00dfgebend.<br \/>\nAlle Nebenkosten des Vertrages, wie Finanzierungskosten, Kosten f\u00fcr die Sicherstellung der Kaufpreisforderung, Geb\u00fchren, Zinsen und dergleichen gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/p>\n<p><strong>IV. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\nForderungen von H\u00fcffermann sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig und sp\u00e4testens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen, wenn nicht anderweitige Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist H\u00fcffermann berechtigt, Verzugszinsen zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz, derzeit 9 % \u00fcber Basiszins, zu berechnen. Bei \u00dcbernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Liefergegenstandes werden durch H\u00fcffermann die angefallenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt.<br \/>\nH\u00fcffermann kann angebotene Zahlungen in Form von Scheck oder Wechsel ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erf\u00fcllungsstatt angenommen. \u00dcbertragung durch Indossament und Prolongation gelten nicht als Erf\u00fcllung. F\u00fcr rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur\u00fcckleitung dieser Zahlungsmittel wird keine Haftung \u00fcbernommen.<br \/>\nWird mit H\u00fcffermann Teilzahlung vereinbart und kommt der Vertragspartner (i) mit einer Rate in Verzug und zahlt trotz vierzehnt\u00e4giger Nachfrist den f\u00e4lligen Betrag nicht oder (ii) kommt er mit Raten in einem Gesamtbetrag von mindestens 5 % des Gesamtpreises l\u00e4nger als acht Tage in Verzug, ist H\u00fcffermann auch einseitig zum R\u00fccktritt vom Vertrag und R\u00fcckabwicklung berechtigt.<br \/>\nDie Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes und die Aufrechnung mit Gegenforderungen stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\nZahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben nur an H\u00fcffermann oder an von H\u00fcffermann ausdr\u00fccklich zum Inkasso bevollm\u00e4chtigte Vertreter zu erfolgen.<br \/>\nDer Vertragspartner erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass alle von ihm geleisteten Zahlungen zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengeb\u00fchren, dann auf Reparaturkosten und Ersatzteilforderungen, und erst zum Schluss auf den Kaufpreis angerechnet werden.<br \/>\nMehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch.<\/p>\n<p><strong>V. Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><br \/>\nUnbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger Vereinbarungen steht H\u00fcffermann bis zur Befriedigung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche gegen den Vertragspartner aus der bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung das Zur\u00fcckbehaltungsrecht an allen Gegenstanden zu, die dem Vertragspartner zu liefern sind oder die diesem schon ausgeh\u00e4ndigt wurden und sich noch in Eigentum oder Besitz von H\u00fcffermann befinden bzw. H\u00fcffermann \u00fcbereignet wurden.<\/p>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nUnbeschadet der Zahlungsverpflichtung bei \u00dcbernahme bleiben alle Kaufgegenst\u00e4nde bis zur v\u00f6lligen Abdeckung s\u00e4mtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners Eigentum von H\u00fcffermann. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen f\u00fcr alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehen, n\u00e4mlich Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubeh\u00f6r- und Betriebsstofflieferungen, Prozess- und Exekutionskosten, Einstell- und Versicherungskosten.<br \/>\nH\u00fcffermann ist berechtigt, Fahrzeugpapiere, beispielsweise einen Einzelgenehmigungsbescheid oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, bis zur vollst\u00e4ndigen Abdeckung s\u00e4mtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verpflichtungen des Vertragspartners einzubehalten, sofern dieser f\u00fcr den Liefergegenstand ausgestellt wurde. Wenn von dritter Seite auf das Fahrzeug zugegriffen werden sollte, hat der Vertragspartner H\u00fcffermann sofort mit eingeschriebenem Brief hiervon zu verst\u00e4ndigen. Der Vertragspartner ist bis zum Wegfall des Eigentumsvorbehalts nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von H\u00fcffermann den Kaufgegenstand Dritten zu \u00fcberlassen, ihn zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu belasten. Von einem Wohnort- oder Standortwechsel und von einer Pf\u00e4ndung des Kaufgegenstandes ist H\u00fcffermann unverz\u00fcglich vom Vertragspartner zu benachrichtigen. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Vertragspartners, etwa durch Verf\u00fcgung \u00fcber das Eigentum von H\u00fcffermann, Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Dritte, so werden diese Anspr\u00fcche schon jetzt an H\u00fcffermann abgetreten.<br \/>\nW\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Vertragspartner auf Verlangen von H\u00fcffermann auf den vollen Wert gegen alle Risiken, einschlie\u00dflich Feuer, zu versichern und die Versicherungspolicen zugunsten von H\u00fcffermann zu vinkulieren, sodass Auszahlungen der Versicherung der Zustimmung von H\u00fcffermann bed\u00fcrfen.<br \/>\nDer Vertragspartner hat die Pflicht, w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes, den Kaufgegenstand in ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen &#8211; abgesehen von Notf\u00e4llen &#8211; in den Reparaturwerkst\u00e4tten von H\u00fcffermann oder in einer anerkannten Werkst\u00e4tte von H\u00fcffermann ausf\u00fchren zu lassen.<br \/>\nWird der Kaufgegenstand mit Zustimmung von H\u00fcffermann vor Bezahlung weiterver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Rechte aus diesem Verkauf (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) gegen\u00fcber dem Drittschuldner an H\u00fcffermann ab. Von dieser Abtretung sind sowohl der Drittschuldner als auch H\u00fcffermann zu benachrichtigen.<br \/>\nBei Nichterf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vertragspartner ist H\u00fcffermann berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzuverlangen und abzuholen, nachdem H\u00fcffermann dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Erf\u00fcllung gesetzt hat. Der Vertragspartner erm\u00e4chtigt H\u00fcffermann insbesondere zur Wegnahme des Liefergegenstandes und anerkennt, dass in der Wegnahme kein R\u00fccktritt vom Vertrag, sondern lediglich eine Sicherstellung des Liefergegenstandes liegt, es sei denn, dass H\u00fcffermann etwas Gegenteiliges erkl\u00e4rt. Aus einer solchen Wegnahme entstehen f\u00fcr den Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche gegen H\u00fcffermann.<br \/>\nBei einer R\u00fccknahme des Liefergegenstandes erkl\u00e4rt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass der Zeitwert des Fahrzeuges durch einen, von H\u00fcffermann zu bestimmenden, gerichtlich beeideten Sachverst\u00e4ndigen aus dem Kraftfahrzeugwesen ermittelt wird. Sollte die Verwertung des Liefergegenstandes erforderlich sein, wird der Abverkaufserl\u00f6s abz\u00fcglich etwaiger entstandener Kosten wie z.B. Provisionen, Sch\u00e4tzgeb\u00fchren, Reparaturen, usw. auf offene Forderungen von H\u00fcffermann gutgeschrieben. Der Vertragspartner verzichtet hiermit ausdr\u00fccklich auf eine anderweitige Verwertung des zur\u00fcckgenommenen Liefergegenstandes und auf weitergehende Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>VII. Lieferung<\/strong><br \/>\nDie Lieferfristen, falls sie nicht ausdr\u00fccklich fix vereinbart werden, sind freibleibend. Werden die fix vereinbarten Lieferfristen um mehr als drei Monate bei Sonderbauten, anderenfalls um 14 Kalendertage \u00fcberschritten, so kann der Vertragspartner nach Ma\u00dfgabe der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, n\u00e4mlich nach Ablauf einer H\u00fcffermann gesetzten, 14-t\u00e4gigen Nachfrist, vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der Liefergegenstand bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Etwaige weitere Anspr\u00fcche richten sich nach Ziffer XII. Eine fix vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages und der vollst\u00e4ndigen Einigung \u00fcber die Ausf\u00fchrungsart und unter der Voraussetzung p\u00fcnktlicher Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen gem\u00e4\u00df gegenst\u00e4ndlicher Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wird vor der Auslieferung vom Vertragspartner in irgendeinem Punkt eine andere Ausf\u00fchrung des Liefergegenstandes gefordert, so wird der vereinbarte Liefertermin hinf\u00e4llig.<br \/>\nF\u00fcr alle F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, auch f\u00fcr Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrungen, ganze oder teilweise Stilllegung der Werke von H\u00fcffermann (einschlie\u00dflich verbundener Unternehmen), gleichg\u00fcltig aus welchem Grund, f\u00fcr den Eintritt solcher Ereignisse im Werk der Lieferanten von H\u00fcffermann, f\u00fcr Krieg, innere Unruhen und beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, haftet H\u00fcffermann nicht. Etwaig vereinbarte Termine und Fristen werden w\u00e4hrend des Andauerns des Zustands h\u00f6herer Gewalt ausgesetzt; dies gilt nicht als eine Verletzung des Vertrages. H\u00fcffermann beh\u00e4lt sich vor, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach Auftragsbest\u00e4tigung und vor Lieferung Umst\u00e4nde in den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen des Vertragspartners bekannt werden, durch welche die Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.<\/p>\n<p><strong>VIII. Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nDie Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung, des Verlustes, der Besch\u00e4digung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahmung geht auf den Vertragspartner \u00fcber:<br \/>\na)\u00a0\u00a0 \u00a0bei Lieferungen ab Werk: mit Abgabe der Meldung der Versandbereitschaft<br \/>\nb)\u00a0\u00a0 \u00a0bei Versand des Liefergegenstandes mit dem Abgang aus dem Lieferwerk, gleichg\u00fcltig wer den Versand durchf\u00fchrt<br \/>\nc)\u00a0\u00a0 \u00a0mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Vertragspartner oder einen von ihm bezeichneten oder bevollm\u00e4chtigten Dritten.<\/p>\n<p><strong>IX. \u00dcbergabe<\/strong><br \/>\nDer Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstellung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort pr\u00fcfen. F\u00fcr Service- und Reparaturauftr\u00e4ge findet die Abnahme unverz\u00fcglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fertigstellungsanzeige durch H\u00fcffermann statt. Auf das Pr\u00fcfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Pr\u00fcfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aush\u00e4ndigung an den Vertragspartner oder autorisierten Dritten als \u00fcbernommen und ordnungsgem\u00e4\u00df geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort und vollst\u00e4ndig zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollst\u00e4ndig nach, ist ein Gew\u00e4hrleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Anspr\u00fcche f\u00fcr derartige M\u00e4ngel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Sp\u00e4ter auftretende M\u00e4ngel hat der Vertragspartner ebenfalls unverz\u00fcglich schriftlich H\u00fcffermann bekanntzugeben.<br \/>\nBei \u00dcbernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch H\u00fcffermann ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz f\u00fcr die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.<br \/>\nBei Nichterf\u00fcllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder \u00dcbernahme des Fahrzeuges, kann H\u00fcffermann unter Setzung einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Au\u00dferdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die entgangene Provision des zust\u00e4ndigen Vertreters von H\u00fcffermann zu ersetzen; diese Provision kann H\u00fcffermann im eigenen Namen f\u00fcr den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls gerichtlich einbringlich machen.<br \/>\nErsatzteile kann H\u00fcffermann zur\u00fccknehmen, wenn H\u00fcffermann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung derselben eine Begr\u00fcndung f\u00fcr die gew\u00fcnschte R\u00fcckgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zur\u00fccksenden kann, muss sich H\u00fcffermann zu deren Annahme ausdr\u00fccklich bereit erkl\u00e4rt haben. H\u00fcffermann beh\u00e4lt sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Ausgleich der Verwaltungskosten zu k\u00fcrzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausf\u00fchrung gefertigt worden sind, werden nicht zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p><strong>X. Pflichten des Vertragspartners<\/strong><br \/>\nDer Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens nach 6 Wochen oder nach 1.000 bis max. 5.000 km nach dem Datum der Fahrzeug\u00fcbernahme einen Erstservice durchzuf\u00fchren. Diese erste Wartung darf nur von autorisiertem Fachpersonal durchgef\u00fchrt werden. Auch der Fahrzeughalter ist zur Durchf\u00fchrung des Erstservice sowie zur Zeichnung im Serviceheft berechtigt, sofern er \u00fcber eine geeignete Werkst\u00e4tte und \u00fcber nachweislich qualifiziertes Personal verf\u00fcgt. Die Pr\u00fcf- und Wartungspunkte f\u00fcr das Erstservice sind im Serviceheft abgebildet und somit auch dem Erstk\u00e4ufer bzw. Fahrzeughalter zug\u00e4nglich. Im Anschluss an dem Erstservice sind j\u00e4hrliche Servicekontrollen erforderlich. Das j\u00e4hrliche Serviceintervall betr\u00e4gt 12 Monate oder 100.000 km ab der Fahrzeug\u00fcbernahme. Der Jahresservice darf nur von einer autorisierten H\u00fcffermann-ServicesteIle oder einer anderen qualifizierten Servicestelle durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nAlle Verschlei\u00dfteile m\u00fcssen gesondert und entsprechend ihrem Zustand gewartet und auch getauscht werden. Es d\u00fcrfen nur H\u00fcffermann-Originalersatzteile verwendet werden. Jeder Einsatz und Gebrauch von Ersatzteilen, die nicht von Originalherstellern (OE) stammen, sowie daraus resultierende Folgesch\u00e4den werden als unsachgem\u00e4\u00dfe Reparatur angesehen und der Austausch sowie Folgereparaturen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner muss ferner<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0die Vorgaben in den Betriebsanleitungen, Serviceheften und sonstigen produktbezogenen Verlautbarungen von H\u00fcffermann beachten und<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0das Fahrzeug sachgem\u00e4\u00df verwenden und gem\u00e4\u00df seinem Einsatzzweck betreiben.<br \/>\nInsbesondere darf der Vertragspartner:<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht oder die zul\u00e4ssigen Achslasten nicht \u00fcberschreiten;<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0das Fahrzeug w\u00e4hrend der ersten 2 Monate nicht mit einem Dampf- oder Hochdruckreiniger reinigen;<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0das Fahrzeug ohne die schriftliche Zustimmung von H\u00fcffermann nicht \u00e4ndern;<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0keine aggressiven Medien (z.B. S\u00e4uren, Laugen usw.) ohne die schriftliche Zustimmung von H\u00fcffermann transportierten.<br \/>\nH\u00fcffermann weist den Vertragspartner und Fahrzeughalter darauf hin, dass die Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere der vorstehenden Pflichten, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche im Rahmen des Mitverschuldens einschr\u00e4nken oder &#8211; bei zus\u00e4tzlich einger\u00e4umten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen &#8211; ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen (siehe Ziffer XI.).<\/p>\n<p><strong>XI. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nH\u00fcffermann leistet nur gegen\u00fcber dem Erstk\u00e4ufer Gew\u00e4hr f\u00fcr eine, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit von H\u00fcffermann-Anh\u00e4ngern, Aufbauten und Sonderfahrzeugen in Werkstoff und Werkarbeit bis zu 1 Jahr. Nach Ablauf von 1 Jahr nach \u00dcbergabe des Fahrzeuges verj\u00e4hren jedenfalls jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche. F\u00fcr danach innerhalb eines weiteren Jahres auftretende und angezeigte M\u00e4ngel r\u00e4umt H\u00fcffermann dem Vertragspartner unter folgenden Voraussetzungen eine zus\u00e4tzliche Gew\u00e4hrleistung ein: (i) eine Fahrleistung von maximal 250.000 km ist nicht \u00fcberschritten, und<br \/>\n(ii) der Vertragspartner hat seine vertraglichen Pflichten, insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer X erf\u00fcllt.<br \/>\nDer Vertragspartner tr\u00e4gt die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen.<br \/>\nWurden zus\u00e4tzliche, d. h. \u00fcber diesen Zeitraum hinausgehende Gew\u00e4hrleistungspakete vom Erstk\u00e4ufer erworben, so gelten die diesbzgl. vertraglich festgelegten Bedingungen.<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche m\u00fcssen H\u00fcffermann innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels angezeigt bzw. geltend gemacht werden, vorausgesetzt das Konstruktions-Material- oder Produktionsfehler nachweisbar sind und kein nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df vorliegt. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind H\u00fcffermann unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<br \/>\nBei der Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ist das H\u00fcffermann-Serviceheft zwingend vorzulegen. Die Gew\u00e4hrleistung wird nach Wahl von H\u00fcffermann entweder durch die Reparatur der porto- und frachtfrei eingesandten Teile oder durch Ersatz derselben erf\u00fcllt. Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tr\u00e4gt bzw. erstattet H\u00fcffermann nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann H\u00fcffermann vom Vertragspartner die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den Vertragspartner nicht erkennbar. F\u00fcr die von H\u00fcffermann nicht selbst erzeugten Teile haftet H\u00fcffermann nicht, ist jedoch bereit, die ihm gegen den Erzeuger wegen des Mangels zustehenden Anspr\u00fcche an den Vertragspartner abzutreten. Bei Glasbruch wird kein Ersatz gew\u00e4hrt.<br \/>\nLacktechnisch erstreckt sich die Gew\u00e4hrleistung auf Fahrzeugkomponenten, an denen Lacksch\u00e4den auf Werkstoff- oder Produktionsfehler zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn der Erstk\u00e4ufer die vertraglichen Verpflichtungen (siehe u.a. Ziffer X), insbesondere die Betriebs- und Wartungsanweisungen von H\u00fcffermann (vgl. dazu die Betriebsanleitungen, Zusatzdokumentationen, Serviceheft) nicht befolgt, \u00c4nderungen an der Ware vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und dadurch die M\u00e4ngelbeseitigung unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert ist.<br \/>\nIm Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nacherf\u00fcllung, kann der Vertragspartner vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht. Ersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber H\u00fcffermann wegen eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer XII. und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen. Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df und Besch\u00e4digungen, die auf Fahrl\u00e4ssigkeit, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Unf\u00e4lle zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<br \/>\nF\u00fcr gebrauchte Fahrzeuge sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche zur G\u00e4nze ausgeschlossen. F\u00fcr Reparaturen wird seitens H\u00fcffermann oder autorisierter Werkst\u00e4tten keine Gew\u00e4hr geleistet.<br \/>\nIm Falle eines Weiterverkaufes w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist an Dritte bestehen s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen gegen\u00fcber Dritten nur, soweit der Vertragspartner seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wirksam an Dritte gem\u00e4\u00df Ziffer XV abgetreten hat und der Liefergegenstand nicht als gebrauchtes Fahrzeug anzusehen ist.<br \/>\nBei einem vom Vertragspartner auf seine Gefahr gew\u00fcnschten Versand ab Werk \u00fcbernimmt H\u00fcffermann keine Haftung f\u00fcr die Einhaltung der an H\u00fcffermann erteilten Versandvorschriften.<br \/>\nF\u00fcr Verderb, Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung aller dem Besteller geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde durch Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Pl\u00fcnderung oder Ursachen, die H\u00fcffermann nicht zu vertreten hat, \u00fcbernimmt H\u00fcffermann keinerlei Haftung.<\/p>\n<p><strong>XII. Haftung<\/strong><br \/>\nH\u00fcffermann haftet unbeschr\u00e4nkt innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der ausdr\u00fccklichen \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Im \u00dcbrigen beschr\u00e4nkt sich die Haftung von H\u00fcffermann auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen von grobem Verschulden liegt beim Vertragspartner. Die Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Fahrl\u00e4ssigkeit betrifft Kardinalpflichten, z. B. solche Pflichten, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind. Jede Haftung f\u00fcr die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den Ersatz der typisch vorhersehbaren Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, in jedem Fall aber darf sie den Betrag von 100 % des Lieferwerts nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\nDer Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Vertragspartner sowie mittelbare Sch\u00e4den sind ausgeschlossen.<br \/>\nIm Fall eines Lieferverzuges seitens H\u00fcffermann, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, gilt eine Schadenspauschale f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs in H\u00f6he von 0,5 % des Lieferwerts, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Lieferwerts. H\u00fcffermann bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vertragspartner gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes \u00fcber die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) &#8211; insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen \u00dcberpr\u00fcfungen &#8211; und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.<br \/>\nAusdr\u00fccklich festgehalten wird, dass die Angaben in den Beschreibungen \u00fcber Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. als Ann\u00e4herungswerte zu betrachten und unverbindlich sind.<br \/>\nZur Beurteilung etwaiger Schadenersatz- bzw. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ist H\u00fcffermann oder ein von H\u00fcffermann autorisierter Partner berechtigt, die zur Bewertung dieser Anspr\u00fcche notwendigen Daten zu eruieren (z.B. Auslesen elektronischer Datenaufzeichnungsger\u00e4te). Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug s\u00e4mtliche Untersuchungsma\u00dfnahmen zu dulden.<\/p>\n<p><strong>XIII. Datenschutz<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Vertraulichkeit von \u00fcbermittelten Daten gelten die gleichen Grunds\u00e4tze wie f\u00fcr den \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsverkehr der Vertragspartner. H\u00fcffermann hat seine Mitarbeiter gem\u00e4\u00df den jeweiligen nationalen Bestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, von H\u00fcffermann im Rahmen der vertraglichen Beziehung erhoben, (automationsunterst\u00fctzt) verarbeitet, \u00fcbermittelt und gespeichert werden. Zweck der Datenverarbeitung und \u00dcbermittlung ist die Abwicklung der Auftr\u00e4ge. Die Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Vertragszweck verwendet werden. Die personenbezogenen Daten werden f\u00fcr die Dauer der Vertragsbeziehung und dar\u00fcber hinaus etwa f\u00fcr die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen oder die Abwehr von Anspr\u00fcchen aufbewahrt. Die Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datenverarbeitung und -speicherung sind einzuhalten. Daten, die Datenschutzgesetzen unterliegen, sind entsprechend zu behandeln.<br \/>\nPersonenbezogene Daten werden unter Ber\u00fccksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. H\u00fcffermann als verantwortliche Stelle gew\u00e4hrt dem Vertragspartner insbesondere ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung, L\u00f6schung oder Widerspruch betreffend die Verwendung der personenbezogenen Daten. F\u00fcr weiterf\u00fchrende Informationen zum Recht auf Schutz der pers\u00f6nlichen Daten und die Betroffenenrechte verweist H\u00fcffermann auf ihre Datenschutzerkl\u00e4rung, die auf ihre Internetseite www.hueffermann.de abrufbar ist. H\u00fcffermann \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr die Datenschutzrichtlinien oder Ma\u00dfnahmen Dritter, deren Websites oder Funktionen \u00fcber Links von Ihren Websites oder Apps aus erreicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>XIV. Eigentums- und Immaterialg\u00fcterschutz<\/strong><br \/>\nH\u00fcffermann beh\u00e4lt sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen von H\u00fcffermann abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen, von zur Verf\u00fcgung gestellten Abbildungen, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Normen, Diagramme, Grafiken, Fotografien, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln sowie der Marke \u2013 sei es auf Datentr\u00e4gern, in gedruckter Form oder als Material zur Druckvorbereitung oder Drucklegung \u2013 die dem Vertragspartner \u00fcberlassen werden, vor. Diese Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von H\u00fcffermann weder gegenst\u00e4ndlich noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich oder bekannt gemacht werden noch selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielf\u00e4ltigt werden. Auf Verlangen von H\u00fcffermann sind diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an H\u00fcffermann zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss des Vertrages f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>XV. Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\nAnspr\u00fcche aus dem Vertrag k\u00f6nnen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden. Davon ausgenommen sind Abtretungen (i) durch H\u00fcffermann an die Wilhelm Schwarzm\u00fcller GmbH, \u00d6sterreich, und mit ihr verbundene Unternehmen, (ii) im Rahmen von Factoring-Vertr\u00e4gen und (iii) durch von H\u00fcffermann vermittelte Finanzierungs- oder Leasingpartner an den Vertragspartner.<br \/>\nF\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt als Gerichtsstand je nach Streitwert das sachlich zust\u00e4ndige Gericht der Bundesrepublik Deutschland am Sitz der H\u00fcffermann Transportsysteme GmbH (AG Neuruppin, HRB 85) als vereinbart.<br \/>\nSind oder werden einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die betroffenen Bestimmungen sind mittels Auslegung durch solche Regelungen zu ersetzen, die den urspr\u00fcnglich beabsichtigten Zweck am besten erf\u00fcllen. Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erf\u00fcllung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, sowie s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen H\u00fcffermann und dem jeweiligen Vertragspartner, insbesondere aus Streitigkeiten aus Vertr\u00e4gen, unterliegen materiell als auch formell ausschlie\u00dflichen deutschem Recht; dies insbesondere unter Ausschluss internationaler Verweis-bzw. Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes. Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.<\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":49263,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"45374","_relevanssi_noindex_reason":"","footnotes":""},"class_list":["post-46865","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.4 (Yoast SEO v27.2) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>AGB - H\u00fcffermann<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"H\u00fcffermann\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2024-09-22T23:37:04+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"21\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/\",\"url\":\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/\",\"name\":\"AGB - H\u00fcffermann\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/hueffermann.de\/en\/#website\"},\"datePublished\":\"2024-07-24T08:13:39+00:00\",\"dateModified\":\"2024-09-22T23:37:04+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/info-und-kontakt\/agb\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\/\/hueffermann.de\/de\/home\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Info &amp; 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